Diese Datenschutzrichtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtverwaltung von Huelva über ihre Website (https://www.huelva.es/) und der elektronischen Zentrale sowie von jeder anderen digitalen Plattform oder elektronischen Medien, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, unter Einhaltung der Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzverordnung und anderer anwendbarer Datenschutzvorschriften.
Der Stadtverwaltung Huelva kann diese Datenschutzrichtlinie bei Bedarf ändern. Im Falle von Änderungen werden wir Sie über die Website oder auf andere Weise informieren, so dass Sie die neuen Datenschutzbedingungen kennenlernen können. Wenn Sie die von der Stadtverwaltung Huelva zur Verfügung gestellten Funktionalitäten weiter nutzen, nachdem Sie über die oben genannten Änderungen informiert wurden, bedeutet dies, dass Sie mit diesen einverstanden sind, außer in den Fällen, in denen Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist.
Jeder für die Verarbeitung Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führt ein Verzeichnis der unter seiner Verantwortung durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten.
Link zum Register der Verarbeitungstätigkeiten
Über ihre Website und ihre elektronische Zentrale wird diese Einrichtung die erhaltenen Informationen verarbeiten, um die Identifizierung der Nutzer für den Zugang zu den angebotenen Verfahren zu ermöglichen, alle damit verbundenen Verwaltungsverfahren zu verwalten und die über die verfügbaren Mittel eingereichten Anfragen und Anträge zu bearbeiten.
Ebenso werden die Daten, die über die Formulare im Zusammenhang mit Konsultationen und Anträgen, Abonnements, Stellenbewerbungen/Stellenangeboten, Bürgerbeteiligung oder Beschwerden und Anregungen gesammelt werden, in jedem Fall zum Zweck der Bearbeitung des betreffenden Antrags und der internen Bearbeitung verarbeitet.
Die Stadtverwaltung Huelva verarbeitet auch die per E-Mail und/oder Telefon gesammelten Daten, wenn der Interessent die verfügbaren Kommunikationskanäle nutzt, um die Stadtverwaltung zu kontaktieren, um seine Anfrage zu bearbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die der Stadtrat durch die Bearbeitung der über e-Office/Web gestellten Anträge vornimmt, ist die Erfüllung eines Auftrags, der im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß dem Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren ausgeführt wird.
In bestimmten Fällen, wenn die Verarbeitung zu anderen Zwecken als denen der administrativen Verarbeitung durch den Stadtrat erfolgt, kann die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung jedoch auch auf die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die Zustimmung der betroffenen Personen – in diesem Fall wird sie ausdrücklich verlangt -, den Schutz lebenswichtiger Interessen oder die Erfüllung eines Vertrags gestützt werden.
Wir bewahren die Daten so lange auf, wie es für die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren erforderlich ist, sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus den Verwaltungsvorschriften ergeben, wobei immer die Mindestaufbewahrungsfrist der Informationen eingehalten wird. Gemäß Artikel 26 der LOPD-GDD ist es für diese Einrichtung rechtmäßig, Daten zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse zu verarbeiten, wobei die geltenden Rechtsvorschriften für Archive und Dokumentation stets einzuhalten sind.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Daten an Dritte weitergeben, wenn dies für die Bearbeitung des Antrags oder der beantragten Dienstleistung oder zur Erfüllung der Zuständigkeiten des Stadtrats aufgrund der Erfüllung eines Auftrags, der im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, oder zur Erfüllung gesetzlicher und/oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Es findet kein internationaler Datentransfer statt, und falls erforderlich, werden diese Informationen zum Zeitpunkt der Datenerfassung bereitgestellt.
Diese Einrichtung kann automatisierte Entscheidungen auf der Grundlage des Artikels 41 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors treffen. Dabei handelt es sich um Handlungen oder Maßnahmen, die im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vollständig elektronisch durchgeführt werden und an denen keine Person unmittelbar beteiligt war. Die automatisierte Entscheidungsfindung sollte in einer eigenen Verordnung geregelt werden, in der Spezifikationen, Programmierung, Wartung, Überwachung und Qualitätskontrolle festgelegt werden. Diese Verordnungen sind für die Bürgerinnen und Bürger in der elektronischen Zentrale dieser Entität verfügbar.
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten in dieser Einrichtung verarbeitet werden oder nicht.
Die betroffenen Personen haben das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, die Dauer der Speicherung ihrer Daten und das Recht, eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten.
Sie haben auch das Recht, die Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (Sie können zum Beispiel eine Adressänderung, eine Namensänderung usw. beantragen).
Die betroffenen Personen haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wofür sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden müssen, der die Verarbeitung der Daten aussetzen muss, wenn Bürger die Berichtigung oder Löschung ihrer Daten beantragen, bis ihrem Antrag stattgegeben wird.
Betroffene Personen können das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) ausüben, sofern die in der RGPD aufgeführten und in Artikel 15 der LOPD-GDD geregelten Umstände erfüllt sind.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer persönlichen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, es sei denn, es wird ein berechtigtes Interesse nachgewiesen oder die Verarbeitung ist zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt.
Die betroffene Person hat das Recht, die Daten in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Form zu erhalten und sie an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird.
Die Interessenten können die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Rechte mittels der Formulare ausüben, die am elektronischen Sitz dieser Einrichtung verfügbar sind, oder indem sie ein Schreiben per Post an diese Einrichtung senden. Ebenso können die Betroffenen zusätzliche Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten anfordern, indem sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung wenden, indem sie eine E-Mail an dpd@huelva.es.
Für den Fall, dass der Benutzer nicht die gewünschte Antwort oder Befriedigung erhält, informiert ihn die Stadtverwaltung von Huelva über sein Recht, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, deren Adresse sich in der C/ Jorge Juan nº6, 28001 Madrid befindet. Weitere Informationen finden Sie unter www.agpd.es.